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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“; Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“;
Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“ wird gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB eingeleitet. Grundlage ist der vom Vorhabenträger beantragte und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Begründung sowie des Durchführungsvertrages.

Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke Flur 40, Flurstück 270 und 760.

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch die Kölner Straße
Im Süden: durch die Dr.-Hans-Wernscheid-Straße
Im Westen: durch die Heerstraße
Im Osten: durch den Wendehammer

Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.

Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.“

Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Begründung auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Der Beschluss des Rates vom 19.06.2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf““
liegt in der Zeit vom

07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019

beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21,
58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.

Während der Auslegungszeit hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke, die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt werden, zu informieren. Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Kierspe, 14.12.2018


Frank Emde
Bürgermeister

Anlagen