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Bebauungsplan Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“; Offenlegungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“;
Offenlegungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“ wird mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.

Der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“ liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 11.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019

beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.


Verfügbare Umweltinformationen: Umweltbericht
Umweltauswirkungen:
Schutzgut Tier und Pflanzen

Schutzgebiete, wie Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die Realisierung der Planung nicht betroffen und werden daher als Lebensraum für Flora und Fauna nicht beeinträchtigt.
Schutzgut Boden/Schutzgut Fläche
Durch die Umsetzung der Planung wird keine über das bislang zulässige Maß hinaus an Versiegelung des Bodens im Plangebiet vorbereitet. Es reduziert sich sogar der Versiegelungsgrad, da ein geplantes Teilstück der inneren Erschließung nicht gebaut wird.
Schutzgut Wasser
Im Untersuchungsgebiet befindet sich kein Gewässer.
Schutzgut Luft und Klima
Dem Untersuchungsgebiet kommt keine besondere Aufgabe im Hinblick auf Luftreinigung, Entstehung von Frischluft oder sonstiger lufthygienischer Bereiche zu.
Schutzgut Landschaft
Die Landschaft wird durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht verändert. Die Bebauung besteht bereits.
Schutzgut Mensch
Die im Geltungsbereich liegenden Flächen dienen überwiegend dem Wohnen. Dies wird sich durch Aufhebung des Bebauungsplanes nicht ändern, da sich auch die Art der baulichen Nutzung der Umgebung anpassen muss.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes werden Kultur- und sonstige Sachgüter nicht beeinträchtigt.
Schutzgut land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Geringe Beeinträchtigung.


Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.


Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim zuständigen Oberverwaltungsgericht unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.



Kierspe, 28.10.2019


Frank Emde
Bürgermeister

Anlagen