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Bebauungsplan Nr. 0266/5 -25- „Haunerbusch“; 8. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

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Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0266/5 -25- „Haunerbusch“;
8. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Im Westen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 25 „Haunerbusch“ wird die überbaubare Grundstücksfläche nach Westen verschoben.

Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen; das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Planausschnitt ersichtlich.

Der Beschluss des Rates vom 26.11.2019 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.


Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0266/5 -25- „Haunerbusch“ liegt mit der Begründung in der Zeit

vom 07.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020


beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21,
58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Beim vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts nicht vorgesehen.

Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Kierspe, 04.12.2019


Frank Emde
Bürgermeister

Anlagen