Bekanntmachung - Bebauungsplanes Nr. 0166/4-20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“; 10. Änderung, erneuter Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 19.02.2020 im
Bekanntmachung
Bebauungsplanes Nr. 0166/4-20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“;
10. Änderung, erneuter Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 den erneuten Beschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0166/4 – 20 - „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 10.07.2019 öffentlich bekanntgemacht. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dieser Bekanntmachung nach Osten erweitert.
Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0166/4 – 20 – „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“ wird der bisher als Grünfläche festgesetzte Bereich (Boxerübungsplatz) in Gewerbegebiet (GE) umgewandelt.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und § 4 BauGB durchzuführen.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Beschluss des Rates vom 26.09.2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 10. Änderung liegt nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
2. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020
beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21,
58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Planentwurf einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen wird. Folgende umweltbezogenen Informationen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vor und können eingesehen werden:
Umweltbericht
Schutzgut Mensch
mittlere Beeinträchtigung, Beeinträchtigung durch Verkehr insbesondere während der Bauphasen,
nutzungsbedingte Lärm- und Schadstoff-emissionen u.a.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
geringe Beeinträchtigung, Versiegelung von Böden
Schutzgut Boden
mittlere Beeinträchtigung, Nutzbarkeit des Bodens für reproduktive Nutzungen geht verloren
Schutzgut Wasser
geringe Beeinträchtigung, kein besonders schützenswertes Ökosystem
Schutzgut Luft und Klima
geringe Beeinträchtigung, erhebliche klimatische und lufthygienische Beeinträchtigungen, sowie Verkehrsemissionen u.a. sind nicht zu erwarten
Schutzgut Landschaft
mittlere Beeinträchtigung, die Fläche würde sich zu einem gewerblich geprägten Erscheinungsbild ändern
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
sehr gering, ein Eingriff in geschützte Denkmäler und sonstig kulturell wertvolle Objekte findet nicht statt
Schutzgut land- und forstwirtschaftliche Nutzung
geringe Beeinträchtigung, ausgewiesene land- und forstwirtschaftliche Flächen sind im Plangebiet nicht vorhanden
Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.