Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 0166/4 -20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“, 10. Änderung; Erneuter Aufstellungsbeschluss und Offenlegungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 08.07.2020 im

Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0166/4 -20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“, 10. Änderung;
Erneuter Aufstellungsbeschluss und Offenlegungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bebauungsplan Nr. 0166/4 -20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“, 10. Änderung; wird mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Entgegen der Festsetzung zum Aufstellungsbeschluss der 10. Änderung wurde die überbaubare Grundstücksfläche soweit nach Osten erweitert, bis sie an die dort befindliche offen angeschlossen werden kann. So ist eine für Gewerbegebiete sinnvolle größere zusammenhängende Bebauung möglich. Der Geltungsbereich der 10. Änderung wurde entsprechend erweitert.
Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Planentwurfs, dessen Begründung und Umweltbericht durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Der Planentwurf, dessen Begründung und Umweltbericht liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: „planung@kierspe.de“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Umweltbericht
Umweltauswirkungen:
Schutzgut Tier und Pflanzen
Der ökologische Eingriff auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird aufgrund der in Anspruch genommenen intensiv bewirtschafteten Biotoptypen und der daraus resultierenden mangelnden Aufenthalts- und Lebensraumqualität für Mensch und Tier als „gering“ eingestuft.
Schutzgut Boden/Schutzgut Fläche
Die dauerhaften Veränderungen des Bodens betreffen ausschließlich die ausgewiesenen Bau- und Verkehrsflächen. Die festgesetzten Grünbereiche, sowie die weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzte Flächen bleiben unberührt.
Schutzgut Wasser
Im Plangebiet sind keine besonders schützenswerten Ökosysteme wie Quellen, Quellfluren, natürlich Fließgewässer oder regelmäßig überschwemmte Bereiche vorhanden
Schutzgut Luft und Klima
Die Beeinträchtigungen sind als „gering“ einzustufen.
Schutzgut Landschaft
Das derzeit geprägte Erscheinungsbild der Fläche würde sich zu einem gewerblich geprägten Erscheinungsbild ändern.
Schutzgut Mensch
Eine über das zulässige Maß hinausgehende Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbevölkerung durch vom Plangebiet ausgehende Emissionen (Lärm, Schadstoffe, Gerüche) wird durch die festgesetzten räumlichen Abstände wirksam ausgeschlossen. Eine geringfügige Beeinträchtigung ist nicht vermeidbar.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Ein Eingriff in geschützte Denkmäler und sonstige kulturell wertvolle Objekte findet nicht statt. Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Schutzgut land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Ausgewiesene land- und forstwirtschaftliche Flächen sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Kierspe, 01.07.2020
In Vertretung
Olaf Stelse
Beigeordneter