Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bekanntmachung - Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Vorderste Vornberg“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung
Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Vorderste Vornberg“
gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Vorderste Vornberg“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.

Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben, entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 09.02.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Entwurfes der Satzung für den bebauten Außenbereich „Vorderste Vornberg“ mit Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit vom 26.02.2021 bis einschließlich 29.03.2021 möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).

Der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich Vorderste Vornberg liegt mit Begründung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie aufgrund der Coronavirus-Pandemie vor dem Betreten des Rathauses einen Termin mit dem Bauverwaltungs- und Planungsamt und achten sie darauf, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: plnngkrspd vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.


Kierspe, 10.02.2021



Olaf Stelse
Bürgermeister

Anlagen