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Bekanntmachung - Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Wolzenburg“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

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Bekanntmachung
Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Wolzenburg“
gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Wolzenburg“ gemäß
§ 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.

Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben, entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 21.09.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


Kierspe, 28.09.2021


Olaf Stelse
Bürgermeister

Anlagen