Bekanntmachung - Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 06.10.2021 im
Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“;
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“
wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von den Vorhabenträgern zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie des Durchführungsvertrages.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 11, Flur 20 in der Gemarkung Kierspe.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch die Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.
Der Beschluss des Rates vom 21.09.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kierspe, 28.09.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister