Bekanntmachung - Aufstellung einer Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 7 GO; Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 06.10.2021 im
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 90 „Wohnhäuser Heideweg“;
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Für den Bereich westlich Heideweg wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Kölner Straße – Wohnbebauung
Im Süden: Grünland
Im Westen: Gewerbeflächen Wildenkuhlen
Im Osten: Heideweg - Wohnbebauung
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 1192 der Flur 37 in der Gemarkung Kierspe.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss des Rates vom 21.09.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kierspe, 28.09.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister
Für den Bereich westlich Heideweg wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Kölner Straße – Wohnbebauung
Im Süden: Grünland
Im Westen: Gewerbeflächen Wildenkuhlen
Im Osten: Heideweg - Wohnbebauung
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 1192 der Flur 37 in der Gemarkung Kierspe.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss des Rates vom 21.09.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kierspe, 28.09.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister