Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- Kalberkamp; 9. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 12.01.2022 im

Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- Kalberkamp;
9. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Im Kreuzungsbereich Schillerweg/Goethestraße des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 0067/1 -8- Kalberkamp wird die überbaubare Grundstücksfläche nach Osten erweitert.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt.“
Eine Übersicht über den Änderungsbereich ist beigefügt.
Der Beschluss des Rates vom 30.11.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0067/1 -8- „Kalberkamp“ liegt mit der Begründung in der Zeit
vom 31.01.2022 bis einschließlich 04.03.2022
beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21,
58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts nicht vorgesehen.
Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Kierspe, 06.01.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister