Bekanntmachung - Aufhebung der Wettbürosteuersatzung vom 15.02.2018
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 01.03.2023 im

Bekanntmachung
Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Kierspe (Wettbürosteuersatzung) vom 15.02.2018
Bekanntmachungsanordnung und Bestätigung gem. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 in der zurzeit gültigen Fassung
Die vorstehende Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Kierspe (Wettbürosteuersatzung) vom 15.02.2018 mit Wirkung vom 20.09.2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den (Rats-) Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kierspe, 24.02.2023
Olaf Stelse
Bürgermeister