Bekanntmachung - Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 01.03.2023 im

Bekanntmachung
Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Das Mitglied des Rates der Stadt Kierspe, Herr Jan Nicolaus Brück, hat seinen Verzicht gemäß § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) auf sein in der Kommunalwahl am 13.09.2020 erworbenes Ratsmandat mit Wirkung zum 15.02.2023 erklärt. Gemäß § 45 Abs. 1 KWahlG wird festgestellt, dass als Nachfolgerin aus der Reserveliste der CDU
Frau Eva Schriever, wohnhaft in 58566 Kierspe, Jubachweg 3,
ab dem 22.02.2023 in den Rat der Stadt Kierspe nachrückt.
Frau Schriever hat mit Erklärung vom 21.02.2023, eingegangen am 22.02.2023, das Ratsmandat angenommen.
Gegen diese Feststellung kann
jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Die öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe unter www.kierspe.de (Rat und Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Kierspe, 27.02.2023
Olaf Stelse
Wahlleiter