Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“; Einleitungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 12.04.2023 im
Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“;
Einleitungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“ wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von dem Vorhabenträger zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie ein Durchführungsvertrag.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 284 der Flur 18 in der Gemarkung Kierspe. Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung für das Bauleitplanverfahren durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“
Die Einsichtnahme des Planungskonzeptes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“ ist in dem Zeitraum
vom 13.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023
im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
möglich.
Während des vorgenannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu dem Planungskonzept im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 24, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während oben genannter Dienststunden.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Hinweise:
- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die fristgemäße Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
- Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel in der Abwägung nach einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes unbeachtlich, es sei denn, sie werden innerhalb der Fristen schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
- Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen auch über das Internet möglich: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Kierspe, 03.04.2023
Olaf Stelse
Bürgermeister