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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung
über die Widmung einer Straße

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, die Verbindungsstraße Am Stadion, zwischen Fritz-Linde-Straße und Waldheimstraße, sowie die Parkfläche im Bereich des Hallenbades als Anliegerstraße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Die Straße Am Stadion erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Die Widmung wird hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1 in 59821 Arnsberg, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.

Die Klage kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung.

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Falls die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wird, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Kierspe, 21.06.2023



Olaf Stelse
Bürgermeister

Anlagen