Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 05.07.2023 im
Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Die vom Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt in der Zeit
vom 10. Juli bis 17. Juli 2023
bei der Stadtverwaltung Kierspe, Springerweg 21, Amt für öffentliche Ordnung und Umweltschutz, Zimmer 39, während der Dienststunden
montags bis freitags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Kierspe, 26.06.2023
Olaf Stelse
Bürgermeister