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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe für den Märkischen Kreis

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe für den Märkischen Kreis Lüdenscheid

Lüdenscheid, den 19.07.2023
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES VORHABENS, DER AUSLEGUNG DER ANTRAGSUNTERLAGEN SOWIE DES VORGESEHENEN ERÖRTERUNGSTERMINS GEMÄß § 10 ABSATZ 3 DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (BImSchG) IN VERBINDUNG MIT §§ 18, 19 DES GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG)


Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in Lüdenscheid und Kierspe.

1. Erläuterung des Vorhabens

Die Firma Mark-E AG, Platz der Impulse, 58093 Hagen, beantragt gemäß §§ 4, 6 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei WEA vom Typ Enercon in Lüdenscheid und Kierspe an den nachfolgenden Standorten:

WEA 1
Typ: Enercon E-138 EP3 E3
Nabenhöhe: 160 m
Rotordurchmesser: 138 m
Gesamthöhe: 229 m
Elektrische Leistung: 4,26 MW
UTM Zone 32: 32 403 609, 5 670 229
Gemarkung: Lüdenscheid-Land
Flur: 39
Flurstück: 33


WEA 2
Typ: Enercon E-138 EP3 E3
Nabenhöhe: 160 m
Rotordurchmesser: 138 m
Gesamthöhe: 229 m
Elektrische Leistung: 4,26 MW
UTM Zone 32: 32 403 952, 5 670 334
Gemarkung: Lüdenscheid-Land
Flur: 39
Flurstück: 35


WEA 3
Typ: Enercon E-138 EP3 E3
Nabenhöhe: 160 m
Rotordurchmesser: 138 m
Gesamthöhe: 229 m
Elektrische Leistung: 4,26 MW
UTM Zone 32: 32 404 507 5 670 391
Gemarkung: Kierspe
Flur: 61
Flurstück: 35

Die WEA sollen nach erteilter Genehmigung errichtet und zum 30.06.2024 in Betrieb genommen werden.
Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden.
Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 der 4. BImSchV. Zuständige Genehmigungsbehörde ist gem. § 14 Abs. 1, 3 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG) NRW, § 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) NRW i.V.m. Teil A der Anlage zur ZustVU NRW der Märkische Kreis - Der Landrat als Untere Immissionsschutzbehörde.

2. Umweltverträglichkeitsprüfung

Nach Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) - in der zurzeit geltenden Fassung - ist für drei bis weniger als sechs WEA eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für das Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG durch die Antragstellerin eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Vorprüfung entfällt gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, weil der Märkische Kreis als zuständige Behörde dies als zweckmäßig erachtet. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht.

3. Öffentliche Bekanntmachung

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) und §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung erscheint im Amtsblatt des Märkischen Kreises sowie gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG, § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) - in der zurzeit geltenden Fassung - und § 20 UVPG im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Nordrhein- Westfalen (www.uvp-verbund.de/portal/).
Die Antragsunterlagen inklusive aller vorgelegter Gutachten, sowie der UVP-Bericht sind dort ebenfalls einsehbar.
Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgt gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 5 bis 7 VwVfG NRW durch ortsübliche Bekanntmachung.
Für den Märkischen Kreis, die Stadt Lüdenscheid und die Stadt Kierspe erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Märkischen Kreises.

4. Auslegung der Antragsunterlagen

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen können in der Zeit
ab dem 31.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023
an folgenden Stellen eingesehen werden:
a) Kreisverwaltung des Märkischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
zu folgenden Zeiten während der Dienststunden nach telefonischer Terminabsprache
(02351 966 6811):
montags bis donnerstags von 08:30 – 13:30 Uhr,
freitags von 8:30 – 12:00 Uhr
b) Rathaus der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
zu folgenden Zeiten während der Dienststunden nach telefonischer Terminabsprache
(02351 172397 oder 02351 1721602):
montags und donnerstags 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
c) Rathaus der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe
zu folgenden Zeiten während der Dienststunden nach telefonischer Terminabsprache
(02359 661160):
montags bis freitags von 08:00 - 12:00 Uhr,
mittwochs zusätzlich von 14:00 – 17:00 Uhr
d) Internet
Zusätzlich dazu werden während desselben Zeitraumes die Unterlagen auch im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen veröffentlicht:
www.uvp-verbund.de/portal/
Der Antrag wird zusammen mit der folgenden entscheidungserheblichen Antragsunterlage ausgelegt:
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (von Froelich & Sporbeck vom 20.12.2022), der die nach § 4e Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) erforderlichen Angaben zu den voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 1a 9. BImSchV genannten Schutzgüter enthält.

5. Einwendungen

Einwendungen können während der Auslegungsfrist und bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist bis einschließlich zum
28.09.2023
schriftlich
- beim Landrat des Märkischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid oder

- beim Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid oder

- beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe

- elektronisch (E-Mail: immissionsschutz@maerkischer-kreis.de) erhoben werden.

Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der einwendenden Person erkennen lassen. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen.

Auf Verlangen der einwendenden Person wird deren Name und Anschrift nicht weitergegeben, sofern die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens nicht beeinträchtigt wird. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist (28.09.2023, 24:00 Uhr) sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Märkische Kreis entscheidet über die eingegangenen Einwendungen. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Sollten innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist seitens der Öffentlichkeit Einwendungen gegenüber der zuständigen Behörde eingehen, kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben eingegangenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern.

6. Erörterungstermin

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Ein Recht, sich an der Erörterung zu beteiligen, haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden, nur der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben.

Es liegt gemäß § 10 Abs. 4 Ziff. 3 in Verbindung mit Abs. 6 BImSchG im Ermessen der Genehmigungsbehörde, zu entscheiden, ob ein Erörterungstermin erforderlich ist (vgl. § 16 Abs. 1 Ziff. 4 der 9. BImSchV).
Bedarf es keiner Erörterung, so wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht.
Sollte ein Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen erforderlich werden, ist geplant, dass dieser nach § 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) als Online-Konsultation voraussichtlich ab Montag, den 27.11.2023 stattfindet. Die Einzelheiten zur Online-Konsultation werden den Einwendern zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Antrag kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Lüdenscheid, den 19.07.2023, Geschäftszeichen: 46-32.30.11-962.0001/23/1.6.2
MÄRKISCHER KREIS
Der Landrat
Untere Immissionsschutzbehörde
In Vertretung


gez.
Dienstel-Kümper



Kierspe, 14.07.2023


Olaf Stelse
Bürgermeister

Kontaktmöglichkeiten