Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 27.09.2023 im

Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit GmbH, Solingen, durch Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung am 25.11.2019 mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Kierspe zum 31.12.2022 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 24.08.2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, den der Rechnungsprüfungsausschuss am 12.09.2023 unverändert übernommen hat.
Daraufhin hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 19.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 125.571.746,03 € und einem Jahresergebnis von 2.715.789,97 € festgestellt.
Der Jahresüberschussbetrag wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 die vorbehaltlose Entlastung erteilt.“
Der beigefügte Jahresabschluss der Stadt Kierspe zum 31.12.2022 wird hiermit gemäß
§ 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Er liegt zur Einsichtnahme ab dem 27.09.2023 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus Kierspe, Springerweg 21, Zimmer 21, öffentlich aus und ist im Internet unter http://www.kierspe.de/ einzusehen.
Das Rathaus ist geöffnet:
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kierspe, 21.09.2023
Olaf Stelse
Bürgermeister