Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 15.11.2023 im
Bekanntmachung
Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Das Mitglied des Rates der Stadt Kierspe, Frau Ilka Schumacher, hat ihren Verzicht gemäß § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) auf ihr in der Kommunalwahl am 13.09.2020 erworbenes Ratsmandat mit Wirkung zum 31.10.2023 erklärt. Gemäß § 45 Abs. 1 KWahlG wird festgestellt, dass als Nachfolgerin aus der Reserveliste der SPD
Frau Britta Kunkel
ab dem 06.11.2023 in den Rat der Stadt Kierspe nachrückt.
Frau Kunkel hat mit Erklärung vom 05.11.2023, eingegangen am 06.11.2023, das Ratsmandat angenommen.
Gegen diese Feststellung kann
- jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kierspe, 08.11.2023
Olaf Stelse
Wahlleiter