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4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kierspe

Foto: © Stadt Kierspe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kierspe

hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz, Phase 1

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Kierspe bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Kierspe sind folgende Bereiche betroffen:

  • an der B54 ab Tannenbaum Richtung Meinerzhagen bis Stadtgrenze
  • an der B237 bis Einmündung L528
  • an der L528 bis Einfahrt Am Hedberg/ Auf dem Kiss

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Grundsätzlich kann jede Person oder Einrichtung Stellungnahmen zu der Lärmaktionsplanung abgeben und sich so beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Die Lärmkarte von Kierspe kann unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ eingesehen werden und der Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.beteiligung.nrw.de.

Stellungnahmen können in dem Zeitraum
vom 18.04.2024 bis zum 30.05.2024
abgegeben werden.

Dies kann auf der Internetseite der Stadt Kierspe www.kierspe.de – Aktuelles, per Mail an pstkrspd, schriftlich an Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe oder persönlich während der Dienststunden
montags - freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 24, erfolgen.

Ebenso kann die Abgabe einer Stellungnahme digital auf der Internetseite www.beteiligung.nrw.de vorgenommen werden.

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.kierspe.de bekannt gegeben.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Fragen können an
Hendrik Kasper, hksprkrspd, 02359/661-138, Zimmer 46
und an
Herrn Lars Feltens, lfltnskrspd, 02359/661-160, Zimmer 26,
gerichtet werden.

Kierspe, 17.04.2023

Olaf Stelse
Bürgermeister

Anlagen