Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“ - erneute öffentliche Auslegung
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 10.07.2024 im

Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“
erneute öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 den erneuten Offenlegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der modifizierten Fassung gefasst.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann der zeichnerischen Darstellung (Übersichtsplan) entnommen werden.
Der modifizierte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“ wird mit Entwurfsbegründung, Umweltbericht sowie allen relevanten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Ziel der Planung ist es weiterhin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zu schaffen.
Die Änderung betrifft die verkehrlichen Angelegenheiten sowie die Verbringung des Niederschlagswassers. Da mit diesen Änderungen Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 17.07.2024 bis 21.08.2024
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren) sowie unter www.beteiligung.nrw.de.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und einsehbar:
1. Umweltbericht mit folgendem Inhalt:
- Schall- und Schadstoffimmissionen
- Erholung
- Schutzgut Tiere
- Schutzgut Pflanzen
- Biologische Vielfalt
- Schutzgut Fläche
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser)
- Schutzgut Klima und Luft
- Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
- Wechselwirkung
- Abfall
- Zusammenfassende Prognose
- Maßnahmen zur Vermeidung und Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
- Prognose
2. Fachgutachten und Stellungnahmen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
- Artenschutz: Bertram Mestermann, Büro für Landschaftsplanung - Bestandssituation, Ermittlungen, Konfliktanalyse, Prüfung Verbotstatbestände
- Immissionen: Ingenieurbüro Stöcker - Geräuschimmissionen durch Fa. M-Pulse, Geräuschemissionen durch Fa. M-Pulse
- Verkehr: BSV Reinhold Baier GmbH - Analyse, Prognose
- Umweltbericht: Bertram Mestermann, Büro für Landschaftsplanung - Analyse, Auswirkung, Prognose
- AWG Baugrunduntersuchung, Dipl.-Geol. W. Rummel – objektbezogene Erkundung und Beurteilung des Baugrundes
3. Die umweltrelevanten Informationen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der gleichzeitigen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
- Versorgungsleitungen: Stadtwerke Kierspe, Enervie vernetzt GmbH
- Schutzgut Natur und Landschaft, Eingriff in den Naturhaushalt, Artenschutz: Märkischer Kreis
- Schutzgut Wasser, Abwasser, Wasserversorgung, Grundwasser: Märkischer Kreis, Bürgerschaft
- Wasserwirtschaft, Niederschlagswasserbeseitigung: Märkischer Kreis
- Schutzgut Boden, Altlasten Baugrund, Bodenschutz: Märkischer Kreis
- Immissionsschutz: Bezirksregierung Arnsberg, Bürgerschaft (bestehendes Gewerbe)
- Verkehr: Märkischer Kreis, Bürgerschaft
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“ liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Bekanntmachungsanordnung
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und § 15 der Hauptsatzung der Stadt Kierspe öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen auch über das Internet möglich: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Kierspe, 03.07.2024
Olaf Stelse
Bürgermeister