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Veröffentlichung gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetz

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung

Veröffentlichung gemäß § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung
(Korruptionsbekämpfungsgesetz-KorruptionsbG)

Gemäß § 7 des KorruptionsbG vom 16. Dezember 2004 in der zurzeit gültigen Fassung sind die Mitglieder des Rates und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der Ausschüsse des Rates verpflichtet, dem Bürgermeister schriftlich oder elektronisch Auskunft zu geben über:

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge;
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes;
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen;
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen;
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Die entsprechenden Unterlagen mit den übermittelten Auskünften der Mitglieder des Rates sowie der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger stehen während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
mittwochs 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Kierspe, Sekretariat, Zimmer 7, Springerweg 21 in 58566 Kierspe, oder auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung, zur Einsicht zur Verfügung.



Kierspe, den 20.08.2024
In Vertretung


Kerstin Steinhaus-Derksen
Allgemeine Vertreterin