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Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Foto: © Stadt Kierspe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe für das Haushaltsjahr 2025 nebst Anlagen liegt gem. § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 194) in der zurzeit geltenden Fassung,

im Rathaus der Stadt Kierspe,
58566 Kierspe, Springerweg 21,
Zimmer 23,


während der Dauer des Beratungsverfahrens (bis 25. November 2024) öffentlich aus:

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Weitere Informationen sind unter der Adresse http://www.kierspe.de im Internet verfügbar.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe für das Haushaltsjahr 2025 und deren Anlagen können Einwohner und Einwohnerinnen oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.


Kierspe, 01.10.2024


Stelse
Bürgermeister