Bebauungsplan Nr. 0168/1 -5a- „Ahornweg/ Lindenstraße“, 5. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 09.10.2024 im

Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 0168/1 -5a- „Ahornweg/ Lindenstraße“, 5. Änderung
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0168/1 -5a- „Ahornweg/ Lindenstraße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss wird gefasst und der Entwurf für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.“
Das betroffene Grundstück (rot) und der zu ändernde Teilbereich (Garage, blau) sind im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Durch die Änderung der Festsetzung des Bebauungsplanes sollen auf Antrag des Eigentümers die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Wohnfläche/ Neuschaffung einer weiteren Wohneinheit durch Aufstockung bzw. Umnutzung der bereits bestehenden Garage geschaffen werden. Hierzu soll ein weiteres Baufenster für Hauptbaukörper entstehen. Die Größe des Baufensters entspricht mit einer Größe von 7,00m x 9,25m exakt dem bestehenden Garagengebäude.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5a „Ahornweg/ Lindenstraße“ wird mit Entwurfsbegründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 16.10.2024 bis 20.11.2024
möglich unter: www.kierspe.de (https://www.kierspe.de/de/wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren.php) sowie im Beteiligungsportal NRW.
Umweltbelange werden nicht berührt – hierzu liegen demnach Informationen vor.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5a „Ahornweg/ Lindenstraße“ liegt zusätzlich für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (https://www.kierspe.de/de/wirtschaft/stadtentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren.php).