Ersatzbestimmungen für zwei ausgeschiedene Ratsmitglieder
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 23.10.2024 im
Bekanntmachung
Ersatzbestimmungen für zwei ausgeschiedene Ratsmitglieder
Folgende Mitglieder des Rates der Stadt Kierspe haben ihren Verzicht gemäß § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) auf ihr in der Kommunalwahl am 13.09.2020 erworbenes Ratsmandat erklärt.
- Frau Eva Schriever mit Wirkung zum 20.06.2024
- Herr Stefan Kugel mit Wirkung zum 31.10.2024
Gemäß § 45 Abs. 1 KWahlG wird festgestellt, dass als Nachfolger für Frau Schriever Herr Sebastian Tofote, 58566 Kierspe aus der Reserveliste der CDU nachgerückt ist. Herr Tofote hat mit Erklärung vom 28.06.2024, eingegangen am 28.06.2024, das Ratsmandat angenommen.
Für Herrn Kugel rückt Frau Sigrun Wolf, 58566 Kierspe aus der Reserveliste der SPD nach. Frau Wolf hat mit Erklärung vom 14.10.2024, eingegangen am 16.10.2024, das Ratsmandat angenommen.
Gegen diese Feststellung kann
- jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kierspe, 21.10.2024
Olaf Stelse
Wahlleiter