Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 23.10.2024 im
Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit GmbH, Solingen, durch Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung am 25.11.2019 mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Kierspe zum 31.12.2023 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 27.08.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, den der Rechnungsprüfungsausschuss am 16.09.2024 unverändert übernommen hat.
Daraufhin hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 01.10.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 126.653.304,03 € und einem Jahresergebnis von 1.116.105,53 € festgestellt. Der Jahresüberschussbetrag wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2023 die vorbehaltlose Entlastung erteilt.“
Der beigefügte Jahresabschluss der Stadt Kierspe zum 31.12.2022 wird hiermit gemäß
§ 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Er liegt zur Einsichtnahme ab dem 23.10.2024 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus Kierspe, Springerweg 21, Zimmer 23, öffentlich aus und ist im Internet unter http://www.kierspe.de/ einzusehen.
Das Rathaus ist geöffnet:
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kierspe, 18.10.2024
Olaf Stelse
Bürgermeister