Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe für die Bezirksregierung Arnsberg
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 27.11.2024 im
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
für die Bezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
- Flurbereinigungsbehörde -
Postfach
59817 Arnsberg
Dienstgebäude:
Hermelsbacher Weg 15
57072 Siegen
Tel. 02931/82-5557
Siegen, den 28.10.2024
Flurbereinigungsverfahren Windhausen I
Az.: 27012 H2 O. 32
Schlussfeststellung
In dem Flurbereinigungsverfahren Windhausen I wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge 1 bis 3 ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Teilnehmergemeinschaft bleibt jedoch als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 151 FlurbG für das u. g. Teilgebiet auch nach Beendigung des Verfahrens bestehen, weil von ihr über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens hinaus als Aufgaben noch die Unterhaltung der der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsplan zu Eigentum zugeteilten gemeinschaftlichen Anlagen zu erfüllen sind:
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Die TG führt weiterhin den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Windhausen I“ und hat ihren Sitz in der Hansestadt Attendorn, vertreten und verwaltet durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.
Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, für die die Teilnehmergemeinschaft bestehen bleibt, und deren Rechtsnachfolger.
Das Flurbereinigungsverfahren ist mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfest-stellung an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beendet.
Gründe
Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ist zulässig und begründet.
Der Flurbereinigungsplan und die hierzu ergangenen Nachträge 1 bis 3 sind in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgesetzten Umfange ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen. Die Flurbereinigungskasse ist abgeschlossen.
Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Da somit weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Flurbereinigungsverfahren hätten geregelt werden müssen, ist dieses Verfahren durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Dagegen bleibt die Teilnehmergemeinschaft aus den o. g. Gründen bestehen.
Hinweis: Die Schlussfeststellung ist im Internet der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt einzusehen: https://www.bra.nrw.de/311956
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Bezirksregierung Arnsberg erheben.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden unter: https://www.bra.nrw.de/-357
Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung einzelner Städte und Gemeinden
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Bekanntgabe der Schlussfeststellung wird wie nachstehend aufgeführt vollzogen für:
1. die Städte Kierspe, Lüdenscheid, Plettenberg und Meinerzhagen, sowie für die Gemeinde Herscheid im amtlichen Bekanntmachungsblatt – Amtsblatt des Märkischen Kreises
zusätzlich für die Stadt Meinerzhagen: Bekanntgabe auf der Internetseite
zusätzlich für die Stadt Lüdenscheid: Bekanntgabe auf der Internetseite unter www.luedenscheid.de: in der Rubrik „Rathaus & Bürger/ Info & Service/ Öffentliche Bekanntmachungen“ und durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Jürgen-Dietrich-Forum des Rathauses für eine Woche vom 27.11.2024 bis 04.12.2024
2. die Gemeinde Finnentrop im Amtsblatt der Gemeinde
3. die Gemeinde Marienheide auf der Internetseite (www.marienheide.de/das-rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/) und durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus für die Dauer einer Woche vom 27.11.2024 bis 04.12.2024
4. die Stadt Gummersbach in den Tageszeitungen „Oberbergischen Volkszeitung“ und „Oberbergischen Anzeiger“.
Im Auftrag
RVD gez. Peter
Kierspe, 18.11.2024
Olaf Stelse
Bürgermeister