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Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe

Foto: © Stadt Kierspe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung

42. Satzung vom 16.12.2024 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe vom 27.06.1984

Aufgrund
a) der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung,

b) des § 54 des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NW) vom 25. Juni 1995 (GV NRW 1995 S. 926) in der zurzeit gültigen Fassung,

c) des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 08. Juli 2016 (GV NRW S 559) in der zurzeit gültigen Fassung,

d) der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der zurzeit gültigen Fassung
hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 26.11.2024 folgende 42. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe vom 27.06.1984 beschlossen:

§ 1
(1) § 10 Absatz 6 erhält folgenden Wortlaut:
„Die Gebühr beträgt je cbm Schmutzwasser jährlich 4,49 €.“

(2) § 10 Absatz 7 erhält folgenden Wortlaut:
„Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG NRW von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, beträgt die an die Stadt Kierspe zu zahlende Gebühr je cbm Schmutzwasser 2,16 €.“

(3) § 11 Absatz 5 erhält folgenden Wortlaut:

„Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche im Sinne des Absatzes 1 jeweils 0,90 €.“

(4) § 11 Absatz 6 erhält folgenden Wortlaut:

„Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG NRW von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, beträgt die an die Stadt Kierspe zu zahlende Gebühr für jeden Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 0,50 €“

§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung gegen diese Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Kierspe vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Kierspe, 16.12.2024




Olaf Stelse
Bürgermeister