Widmung von Straßen
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 16.04.2025 im

Bekanntmachung
über die Widmung von Straßen
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 folgende Widmungsverfügung beschlossen:
Die nachfolgend aufgeführten Straßen werden gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet:
1. Am Volmehang (Gemarkung Kierspe, Flur 36, Flurstück 567)
2. Berkesfeld (Gemarkung Kierspe, Flur 36, Flurstücke 568, 566 und 396 tlw.)
3. Raiffeisenweg (Gemarkung Kierspe, Flur 29, Flurstück 2030).
Die Straßen Am Volmehang, Berkesfeld und Raiffeisenweg werden durch die Widmungsverfügung der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Die Widmungsverfügung wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die von der Widmung erfassten Verkehrsflächen sind in den beigefügten Lageplänen gekennzeichnet. Die Lagepläne sind ebenfalls Bestandteil der Bekanntmachung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben werden.
Falls die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wird, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Kierspe, 11.04.2025
Olaf Stelse
Bürgermeister