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Kommunalwahlen 2025 - Eintragung in das Wählerverzeichnis von Unionsbürgerinnen und -bürgern, die von der Meldepflicht befreit sind

Foto: © Stadt Kierspe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung

Kommunalwahlen 2025
Eintragung in das Wählerverzeichnis von Unionsbürgerinnen und -bürgern,
die von der Meldepflicht befreit sind

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis.

An den Kommunalwahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger und -innen) teilnehmen. Sie werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, in der sie am 03.08.2025 – Stichtag – für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie erhalten dann - wie die deutschen Wahlberechtigten – von ihrer Wohnortsgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie am Wahltag

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens dem 16.Tag vor der Wahl (29.08.2025) in der Stadt – bei Kreiswahlen im Kreisgebiet – eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben,
c) in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der förmliche Antrag muss spätestens bis zum 29.08.2025 bei der Stadt Kierspe eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.

Antragsvordrucke können kostenfrei bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, angefordert oder persönlich abgeholt werden (Zimmer 12, Telefon 02359/661 115, E-Mail whlnkrspd). Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes stehen während der Dienststunden gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Kierspe, den 26.06.2025

Stadt Kierspe



Olaf Stelse
Bürgermeister