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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Foto: © Stadt Kierspe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Erschienen am 29.10.2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Stadt Kierspe Logo

Bekanntmachung
Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Das Mitglied des Rates der Stadt Kierspe, Christian Reppel, hat seinen Verzicht gemäß § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) auf sein in der Kommunalwahl am 14.09.2025 erworbenes Ratsmandat erklärt.

Gemäß § 45 Abs. 1 KWahlG wurde als Nachfolger aus der Reserveliste der SPD

Herr Sercan Celik, wohnhaft in 58566 Kierspe

festgestellt. Herr Celik hat mit Erklärung vom 06.10.2025 das Ratsmandat angenommen und ist somit mit Beginn der neuen Wahlperiode Mitglied des Rates der Stadt Kierspe.

Gegen diese Feststellung kann

  • jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.



Kierspe, 23.10.2025



Kerstin Steinhaus-Derksen
Wahlleiterin