Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 29.10.2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Bekanntmachung
Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Das Mitglied des Rates der Stadt Kierspe, Christian Reppel, hat seinen Verzicht gemäß § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) auf sein in der Kommunalwahl am 14.09.2025 erworbenes Ratsmandat erklärt.
Gemäß § 45 Abs. 1 KWahlG wurde als Nachfolger aus der Reserveliste der SPD
Herr Sercan Celik, wohnhaft in 58566 Kierspe
festgestellt. Herr Celik hat mit Erklärung vom 06.10.2025 das Ratsmandat angenommen und ist somit mit Beginn der neuen Wahlperiode Mitglied des Rates der Stadt Kierspe.
Gegen diese Feststellung kann
- jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kierspe, 23.10.2025
Kerstin Steinhaus-Derksen
Wahlleiterin