Widmung von Straßen
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 05.11.2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Bekanntmachung
über die Widmung von Straßen
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 folgende Widmungsverfügung beschlossen:
Die nachfolgenden Plätze werden gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet:
1. Montigny-Platz (Gemarkung Kierspe, Flur 34, Flurstück 469),
2. Raukplatz (Gemarkung Kierspe, Flur 34, Flurstücke 374, 583, 620 und Flur 38, Flurstücke 854, 852, 796, 847 je teilweise).
Die Plätze werden durch die Widmungsverfügung der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Die Widmung wird auf den Gemeingebrauch für den Fußgängerverkehr beschränkt.
Die Widmungsverfügung wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die von der Widmung erfassten Verkehrsflächen sind in den beigefügten Lageplänen gekennzeichnet. Die Lagepläne sind ebenfalls Bestandteil der Bekanntmachung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben werden.
Falls die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wird, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Kierspe, 29.10.2025
Olaf Stelse
Bürgermeister