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Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Kierspe-Meinerzhagen

Foto: © Stadt Kierspe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Erschienen am 06.05.2026 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt
des Märkischen Kreises

Stadt Kierspe Logo

Hinweisbekanntmachung der Stadt Kierspe 

auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Abwasserbeseitigung zwischen der Stadt Meinerzhagen und der Stadt Kierspe

Die zwischen der Stadt Meinerzhagen und der Stadt Kierspe getroffene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde durch den Landrat des Märkischen Kreis als zuständige Aufsichtsbehörde am 17.04.2026 gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt und im Amtsblatt des Märkischen Kreises am 22.04.2026 bekannt gemacht.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist gemäß § 24 GkG NRW am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.

Kierspe, 30.04.2026


Olaf Stelse
Bürgermeister