Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Kierspe-Meinerzhagen
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 06.05.2026 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt
des Märkischen Kreises

Hinweisbekanntmachung der Stadt Kierspe
auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Abwasserbeseitigung zwischen der Stadt Meinerzhagen und der Stadt Kierspe
Die zwischen der Stadt Meinerzhagen und der Stadt Kierspe getroffene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde durch den Landrat des Märkischen Kreis als zuständige Aufsichtsbehörde am 17.04.2026 gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt und im Amtsblatt des Märkischen Kreises am 22.04.2026 bekannt gemacht.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist gemäß § 24 GkG NRW am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Kierspe, 30.04.2026
Olaf Stelse
Bürgermeister