Berichtigung der Bekanntmachung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 19.09.2022
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 08.10.2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Berichtigung der Bekanntmachung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Öffentliche Auslegung, vom 19.09.2022, im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises, Nr. 38, am 21.09.2022.
In der oben genannten Bekanntmachung wurden die umweltrechtlichen Belange nicht aufgeführt. Die Bekanntmachung wird in überarbeiteter und berichtigter Form wiederholt und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung neu festgelegt.
Bekanntmachung
20. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 den Offenlegungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft wird in Dorfgebiet umgewandelt, siehe unten aufgeführte Planzeichnung.


Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zu schaffen.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 09.10.2025 bis 12.11.2025
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft > Stadtentwicklung > Bauleitpläne im Verfahren) sowie unter www.beteiligung.nrw.de.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und einsehbar:
Umweltbericht mit folgendem Inhalt:
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Schutzgut Boden/ Fläche
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft und Klima
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Aus der frühzeitigen Beteiligung liegen umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor, die Hinweise zu Niederschlagswasser und der angrenzenden Wasserschutzzone beinhalten. Weitere Äußerungen zu Verkehrsimmissionen, naturnaher Gestaltung und zur Größe des allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) laut Regionalplan wurden ebenfalls getätigt.
Es liegen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor.
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft > Stadtentwicklung > Bauleitpläne im Verfahren).
Bekanntmachungsanordnung:
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und § 15 der Hauptsatzung der Stadt Kierspe öffentlich bekannt gemacht.
Kierspe, 01.10.2025
Kerstin Steinhaus-Derksen
Allgemeine Vertreterin