Öffentliche Zustellung
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 27.05.2026 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
über eine öffentliche Zustellung
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV. NRW. S. 94) in der z. Zt. gültigen Fassung wird der Bescheid der Stadt Kierspe vom 20.05.2026, Kassenzeichen 50.01, an
Frau Elisa Brandy Paulo Samuel, zuletzt wohnhaft An den Pappeln 7, 58453 Witten,
öffentlich zugestellt, da der derzeitige Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid kann bei der Stadt Kierspe, Sachgebiet Soziales und Familie, Zimmer37, Springerweg 21, 58566 Kierspe, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine bevollmächtigte Vertreterin/ einen bevollmächtigten Vertreter während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden.
Durch diese öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetzes NRW gilt das Dokument an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bürgermeister Kierspe, 20.05.2026
Im Auftrag
Tide