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Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0066/3 -75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“

Foto: © Stadt Kierspe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Erschienen am 08.07.2026 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Stadt Kierspe Logo

Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung,
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0066/3 -75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“,
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0066/3-75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“ wird gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.“

Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der Bereich der Teilaufhebung befindet sich im westlichen Teil des Bebauungsplanes 0066/3 -75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“.

  • Im Norden: Wald, landwirtschaftliche Fläche
  • Im Süden: Wohnbebauung, landwirtschaftliche Fläche, B237
  • Im Westen: Landwirtschaftliche Fläche
  • Im Osten: Industrie- und Gewerbefläche


Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Lageplan des Aufstellungsbeschlusses zur Teilaufhebung, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0066/3 -75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“

Anlass und Ziel der Planung:

Der Bebauungsplan Nr. 0066/3 -75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“ ist seit 2008 rechtskräftig und ermöglicht auf einem bislang unbebauten Teilbereich mit einer Flächengröße von rund 2,8 ha die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben.

Der Bereich steht seit Jahrzehnten im Eigentum eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes, der die Flächen primär zum Anbau von Grünfutter von Milchvieh bewirtschaftet. Auf Nachfrage der Verwaltung hat der Eigentümer schriftlich erklärt, dass die Flächen auch künftig nicht zum Zwecke einer gewerblichen Bebauung an Dritte veräußert werden sollen und dauerhaft landwirtschaftlich bewirtschaftet werden sollen.

Der bezogene Bereich wäre nach Rechtskraft der Teilaufhebung als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen und schränkt die vom Eigentümer beabsichtigte dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung planungsrechtlich nicht ein.
Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) S.1 BauGB zu entsprechen, sollen die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan und die partielle Aufhebung des derzeit für diesen Bereich bestehenden Baurechtes durch den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) im Parallelverfahren angegangen werden.

Veröffentlichung und Möglichkeiten der Einsichtnahme

Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit vom

09.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026

möglich unter www.kierspe.de (Wirtschaft > Stadtentwicklung > Bauleitpläne im Verfahren) sowie unter https://beteiligung.nrw.de/k/1027992.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Aufstellungsbeschluss der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0066/3 -75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“ können während der Dauer der o.g. Frist bevorzugt elektronisch über www.beteiligung.nrw.de oder per Email an pstkrspd übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, oder per Fax an die Nummer 02359/661-199 oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Frist abgegebene Stellungnahmen bei der folgenden Beschlussfassung in Bezug auf den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 15 der Hauptsatzung der Stadt Kierspe öffentlich bekannt gemacht.

Kierspe, 01.07.2026


Olaf Stelse
Bürgermeister