Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 52a „Vor dem Isern“
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 08.07.2026 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 52a „Vor dem Isern“
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Für den Bereich zwischen Vor dem Isern und Kerspeweg wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Das für die bauliche Nutzung vorgesehene Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: Fußweg, landwirtschaftliche Flächen
- Im Süden: Wohnbebauung, Gebäude mit gewerblicher Nutzung
- Im Westen: Wohnbebauung, Straße
- Im Osten: Wohnbebauung
Ein Regenrückhaltebecken soll extern im Uferbereich der Rönsahl realisiert werden. Eine Übersicht der Plangebiete ist angefügt.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Absatz 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.“
Lage und räumlicher Geltungsbereich
Siehe Beschluss vom 30.06.2026 (s.oben).
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziel der Planung:
Die Grundstücks- und Gewerbeentwicklung Kierspe GmbH (GGE) sowie zwei private Eigentümerparteien beabsichtigen als Investorengemeinschaft ein neues Wohnbaugebiet im zentralen Bereich von Rönsahl zu realisieren. Die Flächen werden gemeinschaftlich überplant, zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die entstehenden Kosten für Planung, Gutachten und notwendige Grunderwerbe werden vollständig durch die Investorengemeinschaft übernommen, die Stadt Kierspe übernimmt die verfahrensrechtliche Begleitung des Bauleitplanverfahrens.
Ziel ist es, primär ein Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einigen Geschosswohnungsbauten zu entwickeln. Die Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers soll über ein externes Regenrückhaltebecken realisiert werden.
Veröffentlichung und Möglichkeiten der Einsichtnahme
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit vom
09.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026
möglich unter www.kierspe.de (Wirtschaft > Stadtentwicklung > Bauleitpläne im Verfahren) sowie unter https://beteiligung.nrw.de/k/1027365.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 52a „Vor dem Isern“ können während der Dauer der o.g. Frist bevorzugt elektronisch über www.beteiligung.nrw.de oder per Email an pstkrspd übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, oder per Fax an die Nummer 02359/661-199 oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Frist abgegebene Stellungnahmen bei der folgenden Beschlussfassung in Bezug auf den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 15 der Hauptsatzung der Stadt Kierspe öffentlich bekannt gemacht.
Kierspe, 01.07.2026
Olaf Stelse
Bürgermeister