Bebauungsplan Nr. 91 „Bordinghausen/ Asternweg“ - Öffentliche Auslegung
Foto: © Stadt Kierspe
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Erschienen am 08.07.2026 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 91 „Bordinghausen/ Asternweg“
Öffentliche Auslegung
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 „Bordinghausen/ Asternweg“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht sowie allen relevanten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.“
Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus u.a. Planzeichnung zu entnehmen.

Anlass und Ziel der Planung:
Die Grundstücks- und Gewerbeentwicklung Kierspe GmbH beabsichtigt, ein neues Wohnbaugebiet im Norden des Stadtzentrums zu erschließen und beantragt daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Ziel ist es, ein Wohngebiet mit primär Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern zu entwickeln. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe als Wohnbaufläche dargestellt. Im Bebauungsplan soll voraussichtlich ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt werden. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird somit eingehalten.
Für das Plangebiet besteht bislang kein verbindliches Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes. Es handelt sich um eine erstmalige Überplanung von Außenbereichsflächen.
Öffentliche Auslegung und Möglichkeiten zur Einsichtnahme
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 09.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft > Stadtentwicklung > Bauleitpläne im Verfahren) sowie unter https://beteiligung.nrw.de/k/1027114.
Folgende umweltbezogenen Informationen und Gutachten sind verfügbar und einsehbar:
- Umweltbericht mit folgendem Inhalt:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Schutzgut Tiere
Schutzgut Pflanzen
Biologische Vielfalt
Schutzgut Fläche
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Landschaft
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Verkehrsgutachten
- Alternativenprüfung
Aus der frühzeitigen Beteiligung liegen umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Es liegen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 91 „Bordinghausen/Asternweg“ können während der Dauer der o.g. Frist bevorzugt elektronisch über www.beteiligung.nrw.de oder per Email an pstkrspd übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, oder per Fax an die Nummer 02359/661-199 oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Frist abgegebene Stellungnahmen bei der folgenden Beschlussfassung in Bezug auf den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungsanordnung
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 15 der Hauptsatzung der Stadt Kierspe öffentlich bekannt gemacht.
Kierspe, 01.07.2026
Olaf Stelse
Bürgermeister