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Wahlen in Kierspe

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihrer Stimme, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Die Abgeordneten werden für 4 Jahre gewählt.

Nach dem alten Wahlrecht lag die gesetzliche Regelgröße des Bundestages bei 598 Abgeordneten. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten war die tatsächliche Bundestagsgröße jedoch erheblichen Schwankungen unterworfen und war nach der Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021 auf 736 Abgeordnete angewachsen. Aus diesem Grund wurde 2023 eine Wahlrechtsreform beschlossen. Mit dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Abgeordneten gesetzlich auf 630 beschränkt. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299.

Auch künftig können bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen abgegeben werden. Wie bisher wird mit der Erststimme ein Wahlkreisbewerber vor Ort in einem der Wahlkreise gewählt und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat. 

Foto: © Pixabay

Sie gehen zum ersten Mal wählen und haben zunächst einmal grundlegende Fragen zum Wählen? Zum Beispiel:

  • Was sind politische Parteien?
  • Was ist ein Wahlvorstand und wie kann ich Mitglied werden?
  • Wer darf wählen?
  • Briefwahl - wie geht das?

Diese und noch viele weitere Fragen rund ums Wählen werden in den FAQ auf der Webseite des Innenministeriums des Landes NRW beantwortet.

Speziell zur Bundestagswahl finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. Die Formulierungen erfolgen in leichter Sprache. Hier erfahren Sie zum Beispiel:

  • Wer darf bei einer Bundestagswahl wählen?
  • Wann können Sie wählen?
  • Wo können Sie wählen?
  • Wie können Sie wählen?
  • Was ist die Erst-Stimme?
  • Was ist die Zweit-Stimme?
  • Können Sie sich bei der Wahl auch enthalten?
  • Wann ist die Stimmabgabe noch ungültig?

Wahlberechtigt bei de Bundestagswahl sind Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder
  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
  • Sie wohnen seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland 
  • und Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Wahlberechtigt sind - wenn sie genannten Voraussetzungen erfüllen - auch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich hier aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind.

Das können z. B. Arbeitnehmer im Ausland, Grenzpendler oder auch Auslandsdeutsche sein, die durch ein Engagement in Verbänden, Parteien oder sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen und dies darlegen.

Zuständig ist die Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Wenn der Antragsteller nie in Deutschland gemeldet war, ist diejenige Gemeinde zuständig, der er am engsten verbunden ist.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Deutsche im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, sollten sie frühestmöglich einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eingegangen sein.

Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Bundestagswahl für im Ausland lebende Deutsche sowie auch den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Wahlscheinantrag finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. 

Es sind in der Stadt Kierspe ca. 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlsonntag im Einsatz. Pro Wahllokal wird ein Wahlvorstand mit sieben Mitgliedern benötigt. Dazu zählen der Wahlvorsteher/-in und ein/e Schriftführer/-in sowie jeweils ein/-e Stellvertreter/-in und Beisitzer/-in.

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen erhalten ein Erfrischungsgeld. Wer Interesse hat, kann sich beim Wahlbüro melden.

Aus dem Melderegister der Stadt Kierspe wurden am 12.01.2025 von Amts wegen alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten sodann automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 03.02. - 07.02.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Kierspe, Wahlbüro, Springerweg 21, 58566 Kierspe, bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann Einspruch wegen der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses erheben. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden in dem Zeitraum vom 23.01.2025 bis 01.02.2025 an alle im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen übersandt. Sollte jemand keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird er/sie gebeten sich direkt beim Wahlamt der Stadt Kierspe zu melden.

Die Bundeszentrale für politische Bildung wird am Donnerstag, 6. Februar 2025 den Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl online schalten. Hier können Interessierte an verschiedenen Thesen prüfen, welche Partei den eigenen Vorstellungen am ehesten entspricht.

Seit 2002 ist der Wahl-O-Mat bei verschiedenen Wahlen in Deutschland geschaltet und erfreut sich steigender Beliebtheit. Für die jeweils anstehende Wahl verfasst ein Redaktionsteam eine Reihe von Thesen, die helfen können, die Partei zu finden, die den eigenen Werten am nächsten kommt. 

Sie haben Fragen?

Wahlbüro

Sobald die Unterlagen, insbesondere die Stimmzettel für die Bundestagswahl, eingetroffen sind, wird das Wahlbüro für Sie geöffnet. Dort können Sie persönlich Briefwahl beantragen oder direkt vor Ort per Briefwahl wählen. Sie können aber auch mit allen Fragen und Problemen rund um die Wahl zu uns kommen.