Informationen zur Europawahl
Die Wahl zum europäischen Parlament findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt . Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihren Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete ins Europaparlament einziehen.
Allgemeine Informationen
Der Wahltermin für die Europawahl ist jedoch in der europäischen Union nicht einheitlich. Die EU-Staaten wählen im Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024, je nach den jeweils herrschenden Wahlgewohnheiten.
Bei der Europawahl werden insgesamt 720 Abgeordnete gewählt, 96 davon in Deutschland.
Die Abgeordneten des europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Sie möchten sich vorab schon mal über die Parteien informieren, die zur Europawahl antreten? Dann bietet Ihnen Wikipedia die Möglichkeit, sich die antretenden Parteien anzuschauen.
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Alles Wissenswerte rund ums Wählen
Sie gehen zum ersten Mal wählen und haben zunächst einmal grundlegende Fragen zum Wählen? Zum Beispiel:
- Was sind politische Parteien?
- Was ist ein Wahlvorstand und wie kann ich Mitglied werden?
- Wer darf wählen?
- Briefwahl - wie geht das?
Diese und noch viele weitere Fragen rund ums Wählen werden in den FAQ auf der Webseite des Innenministeriums des Landes NRW beantwortet.
Speziell zur Europawahl finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. Die Formulierungen erfolgen in leichter Sprache. Hier erfahren Sie zum Beispiel:
- Wer darf bei einer Europa-Wahl wählen?
- Wann können Sie wählen?
- Wo können Sie wählen?
- Wie können Sie wählen?
- Können Sie sich bei der Wahl auch enthalten?
- Wann ist die Stimm-Abgabe noch ungültig?
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei den Europawahlen sind Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder
- Sie sind Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates, wohnen in Deutschland und haben einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt,
- Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
- Sie wohnen seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- und Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Im Ausland lebende Deutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Europawahl für im Ausland lebende Deutsche sowie auch den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Wahlscheinantrag finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Unionsbürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Hier werden zwei Möglichkeiten unterschieden:
- Eintragung von Amts wegen
Wenn Sie sich schon einmal in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde zur Europawahl haben eintragen lassen, werden Sie bei den folgenden Europawahlen automatisch von Amts wegen eingetragen, wenn Sie nicht zwischendurch wieder ins Ausland verzogen sind. - Eintragung auf Antrag
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Weitere Infos sowie den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der Europäischen Union auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.
Wahlhelfer
Es sind in der Stadt Kierspe ca. 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlsonntag im Einsatz. Pro Wahllokal wird ein Wahlvorstand mit sieben Mitgliedern benötigt. Dazu zählen der Wahlvorsteher/-in und ein/e Schriftführer/-in sowie jeweils ein/-e Stellvertreter/-in und Beisitzer/-in.
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen erhalten ein Erfrischungsgeld. Wer Interesse hat, kann sich beim Wahlbüro melden.
Wählerverzeichnis
Aus dem Melderegister der Stadt Kierspe werden am 28.04.2024 von Amts wegen alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten sodann automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 20.05. - 24.05.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Kierspe, Wahlbüro, Springerweg 21, 58566 Kierspe, bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden in dem Zeitraum vom 07.05.2024 bis 11.05.2024 an alle im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen übersandt. Sollte jemand keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird er/sie gebeten sich direkt beim Wahlamt der Stadt Kierspe zu melden.
Die Parteien
Folgende 34 Parteien wurden für die Europawahl zugelassen.
Die Wahlprogramme der einzelnen Parteien finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg oder unter tagesschau.de
01. CDU | 02. GRÜNE | 03. SPD | 04. AfD |
05. FDP | 06. DIE LINKE | 07. Die PARTEI | 08. Tierschutzpartei |
09. PIRATEN | 10. Volt | 11. FAMILIE | 12. FREIE WÄHLER |
13. ÖDP | 14. BIG | 15. MERA25 | 16. TIERSCHUTZ hier! |
17. PdH | 18. HEIMAT | 19. Bündnis C | 20. Partei der schulmedizinischen Verjüngungsforschung |
21. MENSCHLICHE WELT | 22. MLPD | 23. DKP | 24. SGP |
25. ABG | 26. dieBasis | 27. BÜNDNIS DEUTSCHLAND | 28. BSW |
29. DAVA | 30. KLIMALISTE | 31. LETZTE GENERATION | 32. PDV |
33. PdF | 34. V-Partei³ | | |
Wahl-O-Mat
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat am Dienstag (7. Mai 2024) den Wahl-O-Mat zur Europawahl online geschaltet. Hier können Interessierte an 38 Thesen prüfen, welche Partei den eigenen Vorstellungen am ehesten entsprechen.
Seit 2002 ist der Wahl-O-Mat bei verschiedenen Wahlen in Deutschland geschaltet und erfreut sich steigender Beliebtheit. Für die anstehende Europawahl hat ein Redaktionsteam die Thesen verfasst. Beteiligt waren daran neben Jungwähler*innen und Verantwortlichen der Bundes- und Landeszentrale für politische Bildung auch Expert*innen aus Wissenschaft, Journalismus und Bildung. Zunächst wurden in einem Workshop auf Grundlage der Partei- und Wahlprogramm sowie Aussagen zur Wahl 83 Thesen erarbeitet. Diese wurden durch die Parteien beantwortet. Anschließend wurden 38 Thesen für den Wahl-O-Mat ausgewählt, die wichtige Themen der Wahl aufgreifen und von den Parteien kontrovers beantwortet wurden.
Sie haben Fragen?
Wahlbüro
Das Wahlbüro ist ab dem 10. Mai 2024 für Sie geöffnet. Dort können Sie persönlich Briefwahl beantragen oder direkt vor Ort per Briefwahl wählen. Sie können aber auch mit allen Fragen und Problemen rund um die Wahl zu uns kommen.