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Finanzen und Steuern in Kierspe

Haushaltswirtschaft

Der Rat der Stadt Kierspe beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Erträge und Einzahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen. Ebenso sind darin die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres zu finden.

Foto: © Pixabay

Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Die übrigen Festlegungen in der Satzung binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.

Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Bürgerhaushalt

Alle Kiersperinnen und Kiersper können sich am Kiersper Bürgerhaushalt und somit aktiv an der Aufstellung des Haushaltsplanes beteiligen. Welche Vorschläge haben Sie für Kierspe? Füllen Sie das Formular zum Bürgerhaushalt aus und teilen Sie uns Ihre Vorschläge und Anregungen mit.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrages (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Stadt Kierspe gegenübergestellt werden.

Den Jahresabschluss mit der Feststellung des geprüften Jahres können Sie sich hier ansehen:

Gesamtabschluss

Neben dem Jahresabschluss hat die Stadt Kierspe jährlich einen Gesamtabschluss aufzustellen. Im Rahmen der Vollkonsolidierung sind hier alle verselbständigten Aufgabenbereiche (ausgelagerte Betriebe, Unternehmen, Gesellschaften und Zweckverbände) so in den Gesamtabschluss einzubeziehen, als sei nur ein großes Unternehmen (ein Konzern) vorhanden. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang einschließlich einer Gesamtkapitalflussrechnung sowie dem Gesamtlagebericht. Bestandteil des Gesamtabschlusses ist zudem der Beteiligungsbericht.

Den Gesamtabschluss 2018 können Sie sich hier ansehen:

Sie haben Fragen?

Sie möchten genauere Details zur Haushaltswirtschaft oder zu einzelnen Positionen im Haushaltsplan erfahren? Dann melden Sie sich gern.