Zahlungsverkehr und Vollstreckung
Den Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung wickelt die Stadtkasse ab. Es handelt sich hierbei um Zahlungen von Grund- und Gewerbesteuer, Vergnügungs- und Hundesteuer sowie Verwaltungsgebühren und sonstige Abgaben.
Sie können Ihre Zahlungen auf folgende Konten der Stadt Kierspe vornehmen:
Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen | Volksbank Kierspe |
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BIC: WELADED1KMZ |
BIC: GENODEM1KIE |
IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10 |
IBAN: DE02 4586 1434 0700 2500 00 |
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Für die Zahlung Ihrer fälligen Steuern und Abgaben stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- das SEPA-Lastschriftmandat
- die Überweisung und
- die Bareinzahlung
Sollten Sie einen Zahlungstermin nicht einhalten, erhalten Sie eine Mahnung. Wird auch daraufhin nicht gezahlt, wird der ausstehende Betrag im Rahmen der Vollstreckung beigetrieben.
Informationen zum Zahlungsverkehr
Barzahlung
Wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtung in bar begleichen möchten, haben Sie die Möglichkeit dies bei uns in der Stadtkasse, Zimmer 18, im hinteren Flur des Rathauses zu tun.
SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) können Sie auf einfachem Weg Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Kierspe nachkommen. Die Abbuchung erfolgt zu der auf Ihrem Bescheid angegebenen Fälligkeit. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Mahnung
Abbuchungsaufträge sind für immer wiederkehrende Zahlungen, die fortlaufend zu entrichten sind, sinnvoll. So versäumen Sie keinen Zahlungstermin. Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, um eine Mahnung zu vermeiden, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat.
Wenn Sie aber doch mal eine Mahnung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin ist aus der Mahnung ersichtlich.
Vollstreckung
Bleibt die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und zugelassene privatrechtliche Forderungen erfolglos, bekommen Sie Besuch von einer Vollziehungsbeamtin oder einem Vollziehungsbeamten. Dieser erhebt die Forderungen als Vollstreckungsbehörde im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung,
- von Konten bei Banken / Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen) sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Im Rahmen der Vollstreckung entstehen für die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Stundung
Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt Kierspe erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung.
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen in der Finanzverwaltung.
Sie haben Fragen?
Sie haben weitere Fragen zu den Zahlungsmöglichkeiten oder haben eine Mahnung erhalten? Dann melden Sie sich gern.