Einschulung
Auf den ersten Schultag freuen sich die Kinder meist schon lange vorher. Schließlich ist es sehr aufregend und spannend, mit der gefüllten Schultüte das erste Mal das Klassenzimmer zu betreten und die neuen Mitschüler kennenzulernen.
Auch die ersten Hausaufgaben, die erste Hofpause und der erste Schulausflug sind besondere Ereignisse für die neuen Schülerinnen und Schüler. Aber auch für die Familie ist es ein besonderes Ereignis, wenn das Kind in die Schule kommt, denn schließlich wird es dort die nächsten, prägenden Jahre verbringen.
Grundsätzlich beginnt für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht am 01. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW - SchulG).
Foto: © Pixabay
Vor der Einschulung wird eine schulärztliche Untersuchung vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises durchgeführt. Diese Untersuchung findet unabhängig von den Anmeldeterminen statt. Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens wird die Schulleiterin oder der Schulleiter einschätzen, ob Ihr Kind schulfähig ist und über die Aufnahme entscheiden.
Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Für die Rückmeldung, welche Grundschule Ihr Kind besuchen möchte, können Sie das unten stehende Formular nutzen. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden. Dies wird über ein zentrales Rückmeldeverfahren sichergestellt, das der eigentlichen Anmeldung und Vorstellung des Kindes in der Schule vorgeschaltet ist. Die eigentliche Anmeldung geschieht dann in der jeweiligen Grundschule.
Nach Ausfüllen des Formulars klicken Sie bitte auf "Absenden". Die Rückmeldung wird direkt an Frau Koch gesendet.
Rückmeldung zur Auswahl einer Grundschule
Sie haben Fragen?
Sie möchten weitere Informationen zur Einschulung erhalten oder haben noch Fragen zur schulmedizinischen Untersuchung? Vielleicht wissen Sie auch nicht genau, welche Schule für Ihr Kind die nächstgelegene ist? Dann melden Sie sich gern.