Bildung und Teilhabe - Leistungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben oft nicht die finanziellen Möglichkeiten, bei Klassenfahrten und Ferienfreizeiten mitzufahren, Sport- und Musikangebote zu nutzen, Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. Hierfür gibt es die Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Was verbirgt sich hinter dem "Bildungs- und Teilhabepaket"? Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können durch die finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum Beispiel bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren. Sie können Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen. Im Folgenden erfahren Sie, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie die Förderung erhalten.
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Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Kultur, Sport, Mitmachen
Lernförderung
Schulbedarf
Klassenfahrten
Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und in der Kindertagespflege
Schülerbeförderung
Antragstellung und Beratung
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Stadt Kierspe, Sachgebiet Soziales und Familie. Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Unterlagen noch vorgelegt werden müssen. Wenn Sie Fragen haben, welche Leistungen Sie beziehen können, wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.
Zusätzliche Informationen, Antragsformulare und den Online-Antrag zur Bildung und Teilhabe finden Sie im Serviceportal des Märkischen Kreises.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auf folgenden Seiten:
Zuständigkeiten für Kierspe
Bezieher von Bürgergeld
Informationen des Jobcenters zu Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Homepage des Jobcenters des Märkischen Kreises.
Empfänger von Kinderzuschlag und / oder Wohngeld
Zuständig ist der Märkische Kreis. Die Anträge werden bei der Stadt Kierspe von Herr Fülber entgegengenommen, vorgeprüft und an den Märkischen Kreis zur abschließenden Bearbeitung weitergegeben.
Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG und Empfänger von Sozialleistungen
- Zuständig für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ist Herr Sgobio bei der Stadt Kierspe.
- Zuständig für alle anderen Leistungsberechtigten, also für Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung) ist Herr Fülber bei der Stadt Kierspe.
Sie haben Fragen?
Als Empfänger von Sozialleistungen wenden Sie sich bitte an Herrn Fülber.
Als Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden Sie sich bitte an Herrn Sgobio.


