Leistungen nach dem AsylbLG
Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden.
Da der Lebensunterhalt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie von Flüchtlingen in der Regel nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und kein Anspruch auf andere soziale Leistungen besteht, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt werden.
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Informationen zu Leistungen nach dem AsylbLG
Anspruch
Grundsätzlich Anspruch auf diese Leistungen haben
- Flüchtlinge, die der Stadt Kierspe zugewiesen sind, sich tatsächlich hier aufhalten und im Besitz einer ausländerbehördlichen Aufenthaltserlaubnis sind, während der Dauer ihres Asylverfahrens
- Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, mit der entsprechenden ausländerrechtlichen Duldung, wenn eine Rückkehr ins Heimatland derzeit aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen (noch) nicht möglich ist
- ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufener oder gänzlich ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten bis zu ihrer Rückführung
Leistungen
Bei diesen Leistungen handelt es sich um Bar- und Sachleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfes für
- Ernährung,
- Unterkunft,
- Heizung,
- Kleidung,
- Gesundheits- und Körperpflege,
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie
- Krankenhilfe.
Antragstellung
Für Ihre Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin im Rathaus der Stadt Kierspe, Sachgebiet Soziales und Familie. Sie müssen an diesem Termin persönlich und am bestem mit einem Dolmetscher erscheinen. Bitte erfragen Sie vorab, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Informationen zu Ihrem Asylantrag
Alle wichtigen Fragen zu Ihrem Asylantrag, zum Aufenthalt in Deutschland, zu Hilfseinrichtungen und vielem mehr beantwortet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Homepage. Insbesondere finden Sie dort alle Informationen in verschiedenen Sprachen und ein Erklär-Video.
Sie haben Fragen?
Sie möchten weitere Informationen zu den Leistungen nach dem AsylbLG oder einen Antrag auf Leistungen stellen? Dann melden Sie sich gern.