Bürgergeld
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, auch Bürgergeld genannt, unterstützt Sie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.
Bürgergeld können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Personen, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sozialgeld erhalten.
Für die Gewährung des Bürgergeldes ist das Jobcenter des Märkischen Kreises zuständig. Die Geschäftsstelle für Kierspe befindet sich im Oberschoss des Rathauses der Stadt Kierspe.
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Informationen zum Bürgergeld
Anspruch
Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie
- mindestens 15 Jahre alt sind oder das individuelle Rentenalter noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind, also mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können bzw. dürfen, (Erwerbsfähig sind auch Personen, die zum Beispiel ein Kind unter drei Jahren betreuen müssen oder wegen Krankheit vorübergehend nicht arbeiten können.)
- aus eigener Kraft und eigenen Mitteln Ihren Lebensunterhalt nicht aufbringen können und weder von Angehörigen, noch von sozialen Trägern Hilfen erhalten können
und wenn Sie
- Ihren dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Leistungen
Das Jobcenter Märkischer Kreis zahlt auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aus. Diese Leistungen werden Bürgergeld genannt.
Hierzu gehören u.a.:
- Geld zum Leben (Regelbedarf)
- Geld zum Wohnen (Miete, Heizung, Nebenkosten)
- Geld für den Umzug
- Geld für besondere Lebenslagen (Mehrbedarfe bei Krankheit, Schwangerschaft u.s.w.)
- Geld für Kinder und Schüler (Bildungs- und Teilhabepaket)
Antragstellung
Zunächst können Sie mit dem Bürgergeld-Bedarfsrechner Ihren möglichen Anspruch auf Bürgergeld online berechnen. Die Höhe des Bürgergeldes ist abhängig von den Kosten für Kalt- und Warmmiete, Ihrem Alter, der Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihrem Einkommen und dem Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Zudem werden Ihre jeweiligen Lebensumstände berücksichtigt, z.B. ob Sie alleinerziehend sind oder eine Behinderung haben.
Ihren Antrag auf Bürgergeld können Sie dann persönlich vor Ort in Ihrem Jobcenter oder aber auch online stellen.
Alle weiteren Informationen hierzu, ebenso wie eine Checkliste für Ihren Erstantrag finden Sie auf der Webseite des Jobcenters.
Sie haben Fragen?
Sie möchten weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters.