Grundsicherungsgeld
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld) unterstützt Sie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.
Grundsicherungsgeld können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Personen, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sozialgeld erhalten.
Für die Gewährung des Grundsicherungsgeldes ist das Jobcenter des Märkischen Kreises zuständig. Die Geschäftsstelle für Kierspe befindet sich im Oberschoss des Rathauses der Stadt Kierspe.
Foto: © Pixabay
Informationen zum Grundsicherungsgeld
Anspruch
Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Leistungen
Das Jobcenter Märkischer Kreis zahlt auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aus. Diese Leistungen werden Grundsicherungsgeld genannt.
Hierzu gehören u.a.:
- Geld zum Leben (Regelbedarf)
- Geld zum Wohnen (Miete, Heizung, Nebenkosten)
- Geld für den Umzug
- Geld für besondere Lebenslagen (Mehrbedarfe bei Krankheit, Schwangerschaft u.s.w.)
- Geld für Kinder und Schüler (Bildungs- und Teilhabepaket)
Antragstellung
Zunächst können Sie mit dem Grundsicherungsgeld-Bedarfsrechner Ihren möglichen Anspruch auf Grundsicherungsgeld online berechnen. Die Höhe des Grundsicherungsgeldes ist abhängig von den Kosten für Kalt- und Warmmiete, Ihrem Alter, der Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihrem Einkommen und dem Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Zudem werden Ihre jeweiligen Lebensumstände berücksichtigt, z.B. ob Sie alleinerziehend sind oder eine Behinderung haben.
Ihren Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie dann persönlich vor Ort in Ihrem Jobcenter oder aber auch online stellen.
Alle weiteren Informationen hierzu, ebenso wie eine Checkliste für Ihren Erstantrag finden Sie auf der Webseite des Jobcenters.
Sie haben Fragen?
Sie möchten weitere Informationen zum Grundsicherungsgeld erhalten? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters.


