Sozialhilfe
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Personen, die nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie bedürftige Personen über 65 Jahre haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe.
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Informationen zur Sozialhilfe
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Die Sozialhilfe wird in folgende sieben Bereiche aufgeteilt:
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII)
Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII)
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII)
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII)
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)
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