Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder ein Nebenwohnsitz abgemeldet werden soll. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Diese informiert die Stadt Kierspe über Ihren Zuzug dort.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann entweder bei der Meldebehörde erfolgen, die für die Nebenwohnung zuständig ist oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Die Abmeldung ins Ausland kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung auch durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Für die Abmeldung benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass und die Ausweisdokumente Ihrer Familie
- ausgefüllter und unterschriebener Abmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Abmeldung-aus-Kierspe.php
<p>Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn der <strong>Wegzug ins Ausland</strong> erfolgt oder ein <strong>Nebenwohnsitz</strong> abgemeldet werden soll. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Diese informiert die Stadt Kierspe über Ihren Zuzug dort.<br /><br />Die <strong>Abmeldung einer Nebenwohnung</strong> kann entweder bei der Meldebehörde erfolgen, die für die Nebenwohnung zuständig ist oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.<br /><br />Die <strong>Abmeldung ins Ausland</strong> kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung auch durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes erfolgen.<br /></p>
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<p>Eine Abmeldung in Kierspe ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. </p>
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<p>Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn der <strong>Wegzug ins Ausland</strong> erfolgt oder ein <strong>Nebenwohnsitz</strong> abgemeldet werden soll. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Diese informiert die Stadt Kierspe über Ihren Zuzug dort.<br /><br />Die <strong>Abmeldung einer Nebenwohnung</strong> kann entweder bei der Meldebehörde erfolgen, die für die Nebenwohnung zuständig ist oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.<br /><br />Die <strong>Abmeldung ins Ausland</strong> kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung auch durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes erfolgen.<br /></p>
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<p>Eine Abmeldung in Kierspe ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. </p>
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