Abwasserbeseitigung

Unter Abwasserbeseitigung ist das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie das Entsorgen von Klärschlamm zu verstehen.

Die Stadt Kierspe ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen.

Aus diesem Grund

  • baut und betreibt sie ein Kanalnetz im Kiersper Stadtgebiet mit etlichen Schächten und Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken,
  • entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben,
  • kontrolliert sie Indirekteinleiter, verhängt Bußgelder bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Entwässerungssatzung und vollzieht den Anschluss- und Benutzungszwang,
  • erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung,
  • gibt sie Bauherren und Architekten Auskünfte über das Kanalnetz,
  • erhebt die zur Deckung der Kosten notwendigen Gebühren.


Nähere Informationen zur Abwasserbeseitigung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe oder fragen Sie beim unten angegebenen Ansprechpartner nach.

Rechtliche Grundlagen
Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe


Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Abwasserbeseitigung.php <p>Unter Abwasserbeseitigung ist das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie das Entsorgen von Klärschlamm zu verstehen. <br /><br />Die Stadt Kierspe ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen.<br /><br />Aus diesem Grund</p><ul> <li>baut und betreibt sie ein Kanalnetz im Kiersper Stadtgebiet mit etlichen Schächten und Pumpstationen sowie anderen Sonderbauwerken, </li> <li>entsorgt sie Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, </li> <li>kontrolliert sie Indirekteinleiter, verhängt Bußgelder bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Entwässerungssatzung und vollzieht den Anschluss- und Benutzungszwang, </li> <li>erteilt sie Genehmigungen für Kanalanschlüsse und überwacht deren Erstellung, </li> <li>gibt sie Bauherren und Architekten Auskünfte über das Kanalnetz,</li> <li>erhebt die zur Deckung der Kosten notwendigen Gebühren.</li></ul><p><br />Nähere Informationen zur Abwasserbeseitigung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe oder fragen Sie beim unten angegebenen Ansprechpartner nach.<br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-5-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Entwässerungssatzung" target="_blank">Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe</a></p> <p><br /></p> <p>Unter Abwasserbeseitigung ist das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie das Entsorgen von Klärschlamm zu verstehen. <br /></p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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