Abwasserbeseitigungsgebühren

Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren wird unterschieden zwischen:

  • Kanalanschlussbeitrag und
  • Benutzungsgebühren und Kleineinleiterabgabe


Der Kanalanschlussbeitrag ist bei erstmaliger Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen einmalig fällig.

Für die laufende Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr (für angeschlossene Grundstücke) bzw. eine Abwasserabgabe für Kleineinleiter (für nicht angeschlossene Grundstücke) erhoben.

Bei der Abwassergebühr unterscheidet man zwischen

  • Schmutzwasser und 
  • Niederschlagswasser.

Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach der Menge des bezogenen Frischwassers, beim Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche.

Rechtliche Grundlagen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Abwasserbeseitigungsgebuehren.php <p>Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren wird unterschieden zwischen: </p><ul> <li>Kanalanschlussbeitrag und </li><li>Benutzungsgebühren und Kleineinleiterabgabe</li></ul><p><br />Der Kanalanschlussbeitrag ist bei erstmaliger Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen einmalig fällig.<br /><br />Für die laufende Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr (für angeschlossene Grundstücke) bzw. eine Abwasserabgabe für Kleineinleiter (für nicht angeschlossene Grundstücke) erhoben. <br /><br />Bei der Abwassergebühr unterscheidet man zwischen</p><ul><li>Schmutzwasser und&#160;</li><li>Niederschlagswasser.<br /><br /></li></ul><p>Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach der Menge des bezogenen Frischwassers, beim Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche.<br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-6-Beitrags-und-Gebuehrensatzung-zur-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Beitrags- und Gebührensatzung" target="_blank">Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung</a><br /><br /></p> <p>Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren wird in Kanalanschlussbeitrag und Benutzungsgebühren bzw. Kleineinleiterabgabe unterschieden. <br /></p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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