Wenn Sie eine Wohnung in Kierspe beziehen oder innerhalb von Kierspe umziehen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro an- bzw. umzumelden.
Eine Abmeldung in Kierspe ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Zum Beispiel:
Bitte beachten Sie, dass seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes eine Ein- bzw. Auszugsbestätigung des Vermieters zwingend erforderlich ist.
Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!
Notwendige Unterlagen:
Für die An-, Ab- oder Ummeldung benötigen wir
Den Vordruck erhalten Sie im Bürgerbüro oder nachstehend als Download.
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359/661-135
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Sachbearbeiterin
02359 / 661-135
02359 / 661-199
buergerbuero@kierspe.de
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